Bei dem Gütetermin am Montag ging es um den aus Winklers Sicht bestehenden Anspruch auf einen Dienstwagen und Punktprämien der ersten Mannschaft. Mit Ende des Vertrags als Direktor Sport und Nachwuchs am 30. Juni 2017 waren die Ansprüche des Ex-Profis darauf eigentlich erloschen. Die Befristung des Vertrags halten Winkler und sein Anwalt Dr. Ralf Bockstedte jedoch für unzulässig.
Die Vertragslage bei Winkler ist kompliziert. Bis Sommer 2015 war Winkler als Leiter der Nachwuchsabteilung im Verein unbefristet angestellt, ehe er zum Sportdirektor befördert wurde. In seinen bis 30. Juni 2017 befristeten Vertrag ließ er sich jedoch reinschreiben, dass er bei Beendigung der Tätigkeit bei der ersten Mannschaft wieder in die Jugendarbeit zurückkehren könne.
7000 Euro brutto im Monat
Im Juni 2016 wurde Winkler von seinem Posten als Sportdirektor enthoben und wurde wiederum zum Direktor Sport und Nachwuchs erklärt. Nach den Angaben vor Gericht blieb es dann bei seinem Gehalt von rund 7.000 Euro brutto im Monat, die er auch schon während seiner Tätigkeit bei der ersten Mannschaft bekam. Zuvor hatte er als Leiter des Nachwuchsleistungszentrums noch rund 4.500 Euro brutto erhalten. Wegen des gestiegenen Arbeitsaufwands entschloss man sich jedoch, Winklers Bezüge zu erhöhen.
Klar ist auf jeden Fall, dass eine Trennung zwischen dem Verein Rot-Weiss Essen und Andreas Winkler beschlossene Sache ist. Jetzt geht es nur noch um die Höhe der Abfindung. Nach RWE-Anwalt Daniel Schacht liegt man dort jedoch noch "um den Faktor zwei bis drei" auseinander. Im Klartext: Winkler verlangt mehr als die doppelte Summe, die RWE derzeit zahlen möchte. Der Viertligist müsste tief in die Tasche greifen, damit der Ex-Profi einer Einigung zustimmt, schließlich ist Winkler seit 2000 im Verein angestellt. Erst als Spieler, später in Aufgaben im Nachwuchsbereich und schließlich als Sportdirektor und Direktor Sport und Nachwuchs. De facto geht es in den Abfindungsverhandlungen um eine sechsstellige Summe.
Eine endgültige Entscheidung gab es jedoch auch am Montagmorgen noch nicht. Richterin Katja Buschkröger unterbreitete beiden Parteien den Vorschlag eines Güterichterverfahrens an. Winkler und dessen Anwalt Bockstedte stimmten dem zu, Rechtsanwalt Schacht, der den abwesenden Essener Vorsitzenden Prof. Dr. Michael Welling vertrat, erbat sich eine Woche Bedenkzeit. Diese wurde ihm bis zum 6. September gewährt. Sollte der Regionalligist einem Güterichterverfahren zustimmen, nähert sich das Ende des Rechtsstreits. Wann dies in etwa stattfinden würde, ist allerdings noch unklar